Sonntag, 21. Dezember 2025
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Praxismanagement

COVID-19: Formlose Bescheinigung für vorrangige Impfung ausreichend

Wird von ärztlicher Seite attestiert, dass ein Patient einen Anspruch auf eine vorrangige Impfung gegen COVID-19 hat, müssen keine Details angegeben werden. Eine formlose Bescheinigung ist laut Bundesministerium für Gesundheit ausreichend.

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